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   VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14   

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VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14 (https://dejure.org/2014,78816)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.06.2014 - 1 B 228/14 (https://dejure.org/2014,78816)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 1 B 228/14 (https://dejure.org/2014,78816)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (37)

  • VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12

    Freihaltung der Präsidentenstelle eines Amtsgerichts; unterschiedlich lange

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
    Ebenso baut die zukunftsorientierte Einschätzung der Eignung der Bewerber für das angestrebte Amt notwendigerweise auf den Eignungsfeststellungen bezüglich des innegehabten Amtes auf, da Erfahrungswerte für das angestrebte Amt noch nicht vorhanden sein können (Beschluss des Senats vom 15. Februar 2013, -1 B 1191/12-, juris, Rn. 12).

    Zwar hat der Senat in seinem Beschluss vom 15. Februar 2013 (a.a.O., Rn. 42) ausgeführt, die aktuelle Beurteilung (aus dem Jahr 2011) sei inhaltlich besser als die frühere Beurteilung (aus dem Jahr 2008), und zwar auch im Gesamturteil, da sich die Beurteilung aus dem Jahr 2008 auf das seinerzeit angestrebte Amt der Vizepräsidentin des Landgerichts X... (R2 mit Zulage) bezogen habe, bei dem der Maßstab für die Anforderungen gegenüber demjenigen für das im Jahr 2011 angestrebte Amt der Präsidentin des Amtsgerichts C... (R3) deutlich niedriger liege.

    Mangelnde Objektivität und Voreingenommenheit gegenüber dem zu beurteilenden Richter sind also aus der Sicht eines objektiven Dritten festzustellen (Beschluss des Senats vom 15. Februar 2013, - 1 B 1191/12 -, a.a.O., Rn. 41).

    Die aktuelle Beurteilung führt inhaltlich die vorherigen Beurteilungen fort, die der Senat bereits in früheren Eilverfahren im Hinblick auf eine Voreingenommenheit des Beurteilers nicht beanstandet hat (siehe insbesondere Beschluss vom 15. Februar 2013, - 1 B 1191/12 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 23.01.2006 - 1 TG 2710/05
    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
    Dienstlichen Beurteilungen von Beamten und Richtern kommt im Rahmen von Auswahlverfahren, die Personalentscheidungen vorbereiten, entscheidende Bedeutung zur Verwirklichung des Leistungsgrundsatzes zu (Hess. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2006, -1 TG 2710/05 -, juris Rn. 5).

    Die inzidente Überprüfung dienstlicher Beurteilungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensrechts ist jedoch beschränkt auf Fehler der angefochtenen Beurteilung, die eine nachträgliche Verbesserung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheinen lassen (Hess. VGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2006, - 1 TG 2710/05 -, juris, Rn. 5 und vom 4. September 2007, - 1 TG 1208/07-, juris, Rn. 5).

    Sie ist unzulässig, wenn der Richter durch die in ihr enthaltene Kritik veranlasst werden könnte, eine Verfahrens- oder Sachentscheidung künftig in einem anderen Sinn als ohne diese Kritik zu treffen (Beschluss des Senats vom 23. Januar 2006, -1 TG 2710/05 -, juris).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
    Denn daraus, dass beide Funktionen, die einer Direktorin eines Amtsgerichts und die eines Vorsitzenden Richters am Landgericht vom Gesetzgeber (§ 18 BBesG bzw. nun Teil 2 der Anlage 2 zu § 40 des Hessischen Besoldungsgesetzes) mit derselben Wertigkeit bewertet sind, folgt, dass an die Inhaber beider Ämter vergleichbare Anforderungen an Eignung, Befähigung und fachliche Leistung gestellt werden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, juris, Rn. 27).

    Die Entscheidung des Dienstherrn, welches Gewicht er bestimmten Einzelmerkmalen beimisst, liegt in dessen gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren Ermessen und ist grundsätzlich nur dann zu beanstanden, wenn der Dienstherr dabei den anzuwendenden Begriff verkannt hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen anstellt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, - 2 VR 1.13 -, juris; Urteile vom 30. Juni 2011, - 2 C 19.10 -, BVerwGE 140, 83, und vom 4. November 2010, - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102, mit weiteren Nachweisen; OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 6 B 335/13 -, juris).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
    Dem Vergleich der Bewerber im Rahmen einer Auswahlentscheidung sind grundsätzlich die aktuellen Beurteilungen in ihrer Gesamtheit zu Grunde zu legen, wobei in erster Linie auf das Gesamturteil abzustellen ist, das unter Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012, - 2 BvR 1120/12-, juris, Rn. 12).

    Zwar ist bei der Beurteilung, ob trotz formal unterschiedlicher Gesamtbeurteilung im Wesentlichen gleiche Beurteilungen vorliegen, bei einem Vergleich des Gesamtergebnisses auf etwaige Unterschiede im Maßstabe der Beurteilungen Rücksicht zu nehmen (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012, a.a.O., Rn. 13).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
    Die Entscheidung des Dienstherrn, welches Gewicht er bestimmten Einzelmerkmalen beimisst, liegt in dessen gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren Ermessen und ist grundsätzlich nur dann zu beanstanden, wenn der Dienstherr dabei den anzuwendenden Begriff verkannt hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen anstellt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, - 2 VR 1.13 -, juris; Urteile vom 30. Juni 2011, - 2 C 19.10 -, BVerwGE 140, 83, und vom 4. November 2010, - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102, mit weiteren Nachweisen; OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 6 B 335/13 -, juris).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
    Die Entscheidung des Dienstherrn, welches Gewicht er bestimmten Einzelmerkmalen beimisst, liegt in dessen gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren Ermessen und ist grundsätzlich nur dann zu beanstanden, wenn der Dienstherr dabei den anzuwendenden Begriff verkannt hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen anstellt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, - 2 VR 1.13 -, juris; Urteile vom 30. Juni 2011, - 2 C 19.10 -, BVerwGE 140, 83, und vom 4. November 2010, - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102, mit weiteren Nachweisen; OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 6 B 335/13 -, juris).
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
    Ein Auswahlfehler liegt auch dann vor, wenn dem ausgewählten Mitbewerber bereits die Eignung für die zu besetzende Stelle fehlt (BVerfG, Beschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 - NVwZ 2012, 368 ff.).
  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
    Ein Vorgesetzter ist auch nicht allein deshalb wegen Voreingenommenheit an der Beurteilung gehindert, weil es zwischen ihm und dem Beurteilten schon einmal Streitigkeiten gegeben hat, es sei denn, dass es hierdurch zu einer nachhaltigen, fortwirkenden Störung des zwischenmenschlichen Verhältnisses gekommen ist (BVerfG, Beschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 - ZBR 2003 31 ff.; BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 36/86 -NVwZ 1988, 66 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 14. Oktober 1992 - 1 TH 1421/92 - juris).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 36.86

    Dienstliche Beurteilung - Beurteiler - Beurteilter - Befangenheit

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
    Ein Vorgesetzter ist auch nicht allein deshalb wegen Voreingenommenheit an der Beurteilung gehindert, weil es zwischen ihm und dem Beurteilten schon einmal Streitigkeiten gegeben hat, es sei denn, dass es hierdurch zu einer nachhaltigen, fortwirkenden Störung des zwischenmenschlichen Verhältnisses gekommen ist (BVerfG, Beschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 - ZBR 2003 31 ff.; BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 36/86 -NVwZ 1988, 66 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 14. Oktober 1992 - 1 TH 1421/92 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12

    Einstweilige Anordnung - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
    Daher ist der Streitwert entsprechend der Empfehlung in Nr. 1.5 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht nochmals zu reduzieren (siehe auch OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 2 B 19/10; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 2 M 15/12; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. September 2012 - 5 Bs 176/12, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 M 158/10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 B 691/12; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 3 O 11/06; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des 6. Senats vom 23. August 2013 - OVG 6 L 56.13 -juris).
  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 6 A 1284/11

    Ausschluss der Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen durch unterschiedlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2009 - 6 B 1594/08

    Einschränkung der Vergleichbarkeit aus der Art der Beurteilung als

  • OVG Hamburg, 25.04.2008 - 1 Bs 52/08

    Einstweilige Anordnung in beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren wegen falscher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - 6 B 181/12

    Konkurrentenstreit Auswahlentscheidung Qualifikationsvergleich dienstliche

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2013 - 6 L 56.13

    Beamtenrecht; Konkurrentenstreit; Stellenbesetzung; Eilrechtsschutz; Streitwert;

  • OVG Hamburg, 14.09.2012 - 5 Bs 176/12

    Beförderungsstreit um eine Richterstelle; Vorsitzender Richter am Hanseatischen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 1 M 158/10

    Beschwerde in Sachen Ernennung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2012 - 1 B 691/12

    Untersagung der Beförderung von Beamten i.R.d. Beförderungsauswahlverfahrens in

  • OVG Bremen, 20.07.2010 - 2 B 19/10

    Notwendigkeit einer für das Anforderungsprofil eines Beförderungsdienstpostens

  • VGH Hessen, 30.04.2012 - 1 B 679/12
  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 3 CE 12.2225

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung (Vizepräsident des Oberlandesgerichts);

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - 6 B 335/13

    Untersagung der Besetzung einer öffentlichen Stelle im Wege der einstweiligen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2012 - 2 M 15/12

    Ausgleich eines statusbedingten Beurteilungsvorsprungs eines im höheren Statusamt

  • VGH Hessen, 14.10.1992 - 1 TH 1421/92

    Entlassung einer Probebeamtin im Schuldienst wegen Nichtbewährung; Unterzeichnung

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.06.2006 - 3 O 11/06
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • VGH Hessen, 08.06.2011 - 1 A 1991/08

    Entlassung eines Beamtenanwärters

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

  • VGH Hessen, 15.05.2006 - 1 TG 395/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Beteiligung

  • VGH Hessen, 04.09.2007 - 1 TG 1208/07

    Einstweiliger Rechtsschutz im Bewerbungsverfahren

  • VGH Hessen, 21.10.2013 - 1 A 1512/13

    Auswahl eines Bewerbers für einen Dienstposten durch Widerspruchsbescheid

  • BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 87.91

    Soldatengesetz - Beurteilung des Leistungsvermögens - Stellungnahmen Vorgesetzter

  • VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22

    Konkurrenteneilverfahren

    Dies gilt auch für einzelne unangemessene, saloppe, ungeschickte oder missglückte Formulierungen in der streitigen Beurteilung (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, juris Rn. 12 ff.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. Juni 2014 - 1 B 228/14 -, juris Rn. 20).

    Hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine nachhaltige, fortwirkende Störung des zwischenmenschlichen Verhältnisses, die gegebenenfalls Beleg für die Voreingenommenheit des Beurteilers sein könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juni 2014 - 1 B 228/14 -, juris Rn. 20), liegen nicht vor.

  • VG Kassel, 11.11.2019 - 1 L 1289/19

    Konkurrentenverfahren: Notwendigkeit der statusamtsbezogenen Gesamtnotenbildung;

    Dementsprechend können nur solche Fehler der Beurteilung zum Erfolg im einstweiligen Rechtsschutz verhelfen, die offen zu Tage treten und eine nachträgliche Verbesserung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 1 B 228/14 -, juris Rn. 13 ; std. Kammerrechtsprechung, etwa VG Kassel, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS -, juris Rn. 29 ).
  • OVG Bremen, 18.08.2017 - 1 B 160/17

    Schulzuweisung Gesamtschule West - Aufnahmeverfahren; familiäre Probleme;

    Zuletzt hat es noch einmal darauf hingewiesen, dass die Regelung kein generelles Privileg für Geschwisterkinder enthalte, sondern es ermögliche, im Einzelfall auf besonders gelagerte familiäre Verhältnisse Rücksicht zu nehmen (OVG Bremen, Beschl. v. 08.09.2014 - 1 B 228/14 sowie Beschl. v. 04.09.2015 - 1 B 164/15).
  • OVG Thüringen, 08.07.2020 - 2 EO 632/19

    Richterbeförderung; Auswahlentscheidung; fehlerhafte dienstliche Beurteilungen;

    Dies folgt ohne weiteres bereits aus § 48 Abs. 2 Sätze 4 und 5 ThürRiG a. F., wonach die beabsichtigte Maßnahme als gebilligt gilt, wenn sich der Präsidialrat nicht innerhalb der Stellungnahmefrist äußert, bzw. die Maßnahme auch ergehen darf, wenn die Frist abgelaufen ist (zur ähnlichen Vorschrift des § 47 Abs. 6 HRiG vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 1 B 228/14 - Juris, Rn. 10).
  • VG Kassel, 29.04.2019 - 1 L 166/19

    Bildung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung muss statusamtsbezogen

    Dementsprechend können nur solche Fehler der Beurteilung zum Erfolg im einstweiligen Rechtsschutz verhelfen, die offen zu Tage treten und eine nachträgliche Verbesserung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (Hess. VGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 1 B 228/14 , juris Rn. 13 ; st. Kammerrechtsprechung, etwa VG Kassel, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS , juris Rn. 29 ).
  • VG Kassel, 03.03.2020 - 1 L 1882/19

    Fehlerhaftes "Ausschärfen" anhand der Einzelmerkmale einer dienstlichen

    Dementsprechend können nur solche Fehler der Beurteilung zum Erfolg im einstweiligen Rechtsschutz verhelfen, die offen zu Tage treten und eine nachträgliche Verbesserung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 1 B 228/14 -, juris Rn. 13 ; std. Kammerrechtsprechung, etwa VG Kassel, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS -, juris Rn. 29 ).
  • VG Kassel, 28.02.2019 - 1 L 2526/18

    Aktualität einer Regelbeurteilung

    Dementsprechend können nur solche Fehler der Beurteilung zum Erfolg im einstweiligen Rechtsschutz verhelfen, die offen zu Tage treten und eine nachträgliche Verbesserung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (Hess. VGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 1 B 228/14, juris Rn. 13; st. Kammerrechtsprechung, etwa VG Kassel, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 L 2133/15.KS, juris Rn. 29).
  • OVG Bremen, 01.10.2020 - 1 B 271/20

    Übergang in die Sekundarstufe I - Gesamtschule Bremen-Ost; Geschwisterkind;

    Anderseits hat es darauf hingewiesen, dass die Regelung kein generelles Privileg für Geschwisterkinder enthalte, sondern es ermögliche, im Einzelfall auf besonders gelagerte familiäre Verhältnisse Rücksicht zu nehmen (OVG Bremen, Beschl. v. 08.09.2014 - 1 B 228/14 sowie Beschl. 04.09.2015 - 1 B 164/15).
  • VG Bremen, 25.08.2020 - 1 V 1478/20

    Vorläufige Schulplatzzuweisung Beschluss vom 25.08.2020 - Freihaltung von

    Die Versagung der Aufnahme des Geschwisterkindes müsste nach der Rechtsprechung des OVG Bremen signifikante familiäre Probleme hervorrufen (OVG Bremen, B.v. 08.09.2014 - 1 B 228/14, juris).
  • VG Kassel, 22.07.2020 - 1 L 440/20

    Sowohl die Begründung einer dienstlichen Beurteilung als auch die Ausschärfung

    Die inzidente Überprüfung dienstlicher Beurteilungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensrechts ist jedoch beschränkt auf Fehler der angefochtenen Beurteilung, die offen zutage treten, eine nachträgliche Verbesserung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheinen lassen (Hess. VGH, Beschluss vom Beschluss vom 26. Juni 2014 - 1 B 228/14 , juris Rn. 13 ; Beschluss vom 24. September 2002 - 1 TG 1353/02, juris Rn. 14).
  • VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21

    Dienstliche Beurteilung; Richter; richterliche Unabhängigkeit

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